EFH Brandschutz

Keine Brandschutzanforderungen an Fassaden kleiner Gebäude

14 der 18 Millionen Wohngebäude in Deutschland sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Brandschutz stellt an die Fassaden von kleinen Gebäuden mit Fußboden des letzten Geschosses bis 7 m Höhe über Erdreich (oder EG-Fußboden) keine Brandschutzanforderungen an die Fassade. Der Grund: Sie brächten keine neue Sicherheit und die Menschenrettung ist bei geringen Gebäudehöhen leichter möglich, auch die Selbstrettung.

    • 80-90 % der Brände entstehen als Zimmerbrände und wenn es schlimm kommt, verheeren sie das Haus auch von innen, während die Fassade intakt bleibt. Offene Treppenhäuser in EFH oder Reihenhäusern begünstigen die Brandweiterleitung im Hausinnern.
    • Schlagen die Flammen von Zimmerbränden aus dem Fenster, handelt es sich schon um einen größeren Brand im Inneren des Hauses, der dort bereits viel zerstört hat. Dann beträgt die Flammhöhe der Flammwalze aus dem Fenster bis 5 m und erreicht bei Gebäuden geringer Höhe gleich das Dach, ohne die Fassadendämmstoffe als Brücke zu brauchen. Nach einiger Zeit mitbrennende Dämmstoffe hätten daran keinen Anteil. Entzündungstem-peraturen Holz 220 °C, Polystyrol 420 °C.
    • Brennt außen an der Fassade eine Mülltonne, ein Auto, ein Busch, ein Baum..., dann erreichen deren Flammhöhen direkt das Dach und die Hitze zerstört zusätzlich an der Hausseite liegende Fenster, wodurch wieder Zimmerbrände entstehen, die das Haus von innen angreifen.
    • Gegen diese Brandverläufe helfen auch keine Brandriegel, denn die Flammen schlagen vor der Fassade nach oben (Brandriegel verhindern die Brandweiterleitung, wenn es hinter dem Putz brennt)
    • Auch brennende Carports oder Garagen am Haus entzünden häufig das Dach des Hauses oder die Flammen gelangen über die Fenster ins Haus. Brennt dann der mit Polystyrol, Holzweichfaser usw. gedämmte Fassadenteil mit, wird hier die Ursache für den Hausbrand gesucht. Warum aber gibt es solche Brandfälle mit denselben Verläufen auch im verklinkerten Norden Deutschlands?
    • Soll der Staat dafür sorgen, dass man in völliger Sicherheit leben könnte (die es nicht gibt), dann wären beim oberen Bild zu verbieten: Autoparken dicht vor dem Haus, Brennholz an der Fassade oder im Nahbereich, hölzerne Fassadenbekleidung, weit auskragender Dachüberstand, hölzerner Balkon und es wären Brandschutzgläser in die Fenstereinzubauen. Man erkennt die großen Kosten. Die Sicherheit würde damit kaum zunehmen, denn 90 % der Brände in kleinen Gebäuden sind Zimmerbrände. Da brächten LED-Weihnachtsbaumleuchten eine höhere Sicherheit und sparten auch noch Strom.
    • Deshalb ist Brandschutzrecht eine Abwägung aus Sicherheit, Kosten und Freiheitsrechten der Bürger. Und deshalb ist es so wichtig, Brände mit klarem Kopf zu analysieren, anstatt in das stets aufgeregte Geschrei "es brennt, es brennt" mit einzustimmen und vorschnell Schuldige zu suchen.
    • Beim Brand kommt es auf mehr an, als auf das Vorhandensein eines brennbaren Stoffes. Der physikalische Brandverlauf ist entscheidend, den wir in Punkt 1-5 geschildert haben.

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